Salze
Calciumcarbonat
Diese Seite zu Calciumcarbonat bündelt die zentralen chemischen Kenndaten, wie sie in öffentlichen Referenzdatenbanken erfasst sind.
- CAS-Nummer471-34-1
- SummenformelCaCO₃
- Molare Masse99.947335 g/mol
- Dichte2.7 g/cm³
Chemische und physikalische Eigenschaften
Für Calciumcarbonat liegen in den zugrunde liegenden Referenzdaten aktuell keine weiteren physikalischen Kenndaten wie Schmelz- oder Siedepunkt vor.
Wie sich der Stoff eindeutig zuordnen lässt
Calciumcarbonat lässt sich am zuverlässigsten über die CAS-Nummer 471-34-1 identifizieren, unabhängig von unterschiedlichen Namen oder Schreibweisen. Die Summenformel lautet CaCO₃.
Chemisch fällt Calciumcarbonat in die Kategorie Salze. Das erleichtert den Vergleich mit strukturell ähnlichen Substanzen.
Wo verbindliche Angaben stehen
Offizielle Quellen
Für verbindliche Gefahren- und Handhabungsangaben gilt ausschließlich das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Herstellers.
Ähnliche Substanzen
- Calciumnitrat
- Benzoylchlorid
- Aluminiumchlorid
- Ammoniumdichromat
- Adenosintriphosphat
- Bariumnitrat
- Blei(II)-acetat
- Bariumsulfat
Häufige Fragen
Was bedeutet die CAS-Nummer genau?
Die CAS-Nummer ist eine vom Chemical Abstracts Service vergebene, weltweit eindeutige Kennnummer für chemische Substanzen, unabhängig von Handelsnamen oder chemischer Nomenklatur.
Wo finde ich das Sicherheitsdatenblatt zu Calciumcarbonat?
Sicherheitsdatenblätter werden von Herstellern und Inverkehrbringern bereitgestellt. Öffentliche Datenbanken wie die GESTIS-Stoffdatenbank oder die ECHA-Infocard bieten zusätzlich frei zugängliche Übersichten.
Wie lautet die chemische Formel von Calciumcarbonat?
Die Summenformel von Calciumcarbonat ist CaCO₃.
Kann ich Calciumcarbonat im Handel kaufen?
Ob und in welcher Form ein Stoff frei erhältlich ist, hängt von rechtlichen Beschränkungen und dem Verwendungszweck ab und wird auf dieser Seite nicht bewertet.
Wie zuverlässig sind die Angaben auf dieser Seite?
Die Kenndaten stammen aus öffentlich zugänglichen chemischen Referenzdatenbanken. Für sicherheitsrelevante oder verbindliche Angaben gilt stets das aktuelle Sicherheitsdatenblatt eines konkreten Produkts.